Druckerhöhungsanlagen

Weil Wasser Leben ist

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Die Einhaltung der Trinkwasserverordnung im Brandschutz

Feuerlösch- und Löschwasseranlagen sind Einrichtungen des vorbeugenden Brandschutzes und dienen der Brandbekämpfung zur Rettung und dem Schutz von Personen. Meist werden sie von den Brandschutzbehörden unter Bezugnahme auf das jeweils gültige Baurecht gefordert. Sind solche Anlagen unmittelbar an die Trinkwasserinstallation angeschlossen, unterliegen sie besonderen Anforderungen, um die Trinkwasserqualität aufrecht zu erhalten. Mit der DIN 1988 Teil 600 werden bereits Ausführung und Anschluss von Trinkwasserinstallationen in Verbindung mit Feuerlösch- und Brandschutzanlagen geregelt. Die neue Trinkwasserverordnung (TrinkwV), die am 01. November 2011 in Kraft getreten ist, verschärft die Situation.

Trinkwasserqualität

Im Alltag werden Feuerlösch- und Brandschutzanlagen während ihrer Lebensdauer – ausgenommen bei den jährlichen Wartungsarbeiten oder eventuellen Probeübungen – sehr selten oder überhaupt nicht betrieben. Sind sie ständig mit Wasser gefüllt und werden sie nicht ausreichend durchspült, stagniert das Wasser. Es besteht die Gefahr, dass das Wasser verkeimt und damit hygienisch bedenklich wird. Sind solche Anlagen an das Trinkwassernetz angeschlossen, stellen sie eine Bedrohung für die Qualität des Trinkwassers und somit für die menschliche Gesundheit dar.

Trinkwasserverordnung und Brandschutz

Auf Seiten des Brandschutzes berührt die Trinkwasserverordnung die Betreiber von Objekten mit Wandhydranten. Betreiber haben dafür zu sorgen, dass Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat, nicht zurück ins Trinkwassernetz fließen darf. Dies gilt für Regenwasser, genauso für Wasser aus Heizungsanlagen, aber auch aus Löschleitungen. Durch den Einbau einer so genannten „Sicherheitseinrichtung“ hat der Betreiber dafür zu sorgen, Trinkwasser von Nichttrinkwasser zu trenen. Für solche Anforderungen hält Jockel gemeinsam mit seinen Partnern kompetente und wirtschaftliche Lösungen bereit.

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