Lebensdauer von Feuerlöschern

Herstellerempfehlung für die Verwendungsdauer von tragbaren Feuerlöschgeräten der Firma Feuerschutz Jockel

Tragbare Feuerlöscher, die nach dem aktuellen Stand der Technik gebaut und entsprechend den gültigen Normen gewartet und instand gehalten werden, sind grundsätzlich als langlebiges Wirtschaftsprodukt zu sehen.

Trotzdem unterliegen auch diese Produkte, je nach Einsatzbedingungen, einer möglichen materialbedingten Alterung, sowohl bezüglich der drucktragenden Ausrüstungsteile, des Behälters, wie auch des Löschmittels.

Die maximal einzuhaltenden Austauschfristen der Löschmittel sind in den Instandhaltungsanleitungen beschrieben, die Einsatzdauer der Feuerlöscher gliedert sich wie folgt:

  • Dauerdruckgeräte: …………… Pulver, Wasser, Schaum………………………. 20 Jahre
  • Aufladegeräte:………………….. Pulver, Wasser, Schaum………………………. 25 Jahre
  • Gaslöscher:………………………. Kohlendioxid………………………………………. 25 Jahre

Da diese maximale Einsatzdauer wesentlich von den Einsatzbedingungen abhängig ist, müssen unbedingt die vorgeschriebenen Instandhaltungen gemäß DIN 14406 T-4 und unseren Anweisungen durch einen nachweislich ausgebildeten Sachkundigen nach DIN 14406 T-4 durchgeführt werden. Ebenso müssen die vorgeschriebenen Prüfungen nach §16, sowie Anhang 2 Abschnitt 4 der Betriebssicherheitsverordnung durch eine zur Prüfung befähigte Person oder zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) nachgewiesen werden.

Eine erforderliche Gefährdungsanalyse durch den Betreiber, unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen, für das Betreiben über diesen Zeitraum hinaus, würde wirtschaftlich in keinem Verhältnis zur Neuanschaffung eines aktuellen Gerätes stehen.

Daher werden wir als Hersteller der Geräte auch die erforderlichen Instandhaltungsanleitungen und zugelassenen Ersatzteile max. für diesem Zeitraum von 20 bzw. 25 Jahren zur Verfügung stellen können.

* Spezielle Informationen zu Milieukeurlöschern: Die maximale Austauschfrist von Feuerlöschmitteln (abhängig von nationalen Vorschriften und Regelungen) von Milliieukeur zugelassenen Feuerlöschern beträgt wie bei allen Premix-Schäumen 6 Jahre. Wiederbefüllung und Entsorgung müssen stets durch autorisierte Fachbetriebe erfolgen.

** Wartungsintervalle sind nicht vorgeschrieben für den privaten Einsatz von Feuerlöschern, da es hier keine Vorschriften gibt. Da es sich bei Feuerlöschern, um ein Sicherheitsprodukt handelt, sind sie auch hier als sinnvoll anzusehen und sollten daher eingehalten werden.

Nach oben scrollen