Wartungsfreie Feuerlöscher

Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Feuerlöscher ohne Wartung!

„Wartungsfreie Feuerlöscher“ zeichnen sich vor allem durch die schöne „Nebenwirkung“ aus, dass zumindest für 10 Jahre kein Wartungsunternehmen mit der Instandhaltung  beauftragt werden muss und die anschließenden Rechnungen für den Service selbst und mögliche Ersatzteile einfach passé sind. Da ist es nur verständlich, dass ein solches Angebot Betreiberherzen einfach höher schlagen lassen muss. Doch ist das wirklich realistisch? Kann das gehen, oder muss am Ende der Betreiber nicht doch die Operation selbst verantworten? Wir haken nach.

Warum fordert der Gesetzgeber überhaupt die roten Feuerlöscher für Betriebe?

Feuerlöscher dienen der Sicherheit von Menschenleben sowie dem Schutz von Sachwerten und der Verhinderung von Umweltschäden, denn jeder weiß; ein jeder Brand fängt einmal klein als Entstehungsbrand an. Wird er rechtzeitig gelöscht, bleibt meist eine größere Katastrophe aus.

Damit technische Arbeitsmittel, zu denen der Feuerlöscher ebenfalls zählt, langfristig zuverlässig ihre Aufgabe erfüllen können, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese regelmäßig instandgehalten werden müssen. Das ist nachvollziehbar, denn technische Geräte unterliegen nun einmal der Alterung, Umwelteinflüssen, dem Verschleiß, und werden möglicherweise beschädigt oder manipuliert – vor allem, wenn sie öffentlich zugänglich sind.

In Deutschland beträgt die Wartungsfrist gem. Instandhaltungsnorm DIN 14406-4 für Feuerlöscher 2 Jahre, was im europäischen Vergleich schon zu den höchsten zählt. Die DIN 14406-4 gilt als rechtlich anerkannter Stand der Technik und im Zusammenspiel mit der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 gibt sie dem Betreiber Sicherheit. Hält sich der Betreiber an die Einhaltung der Technischen Regeln, kann er davon ausgehen, dass er alle entsprechenden Verordnungen erfüllt hat. Selbstverständlich kann er auch eine andere Lösung wählen. Doch dann muss er mindestens für die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz sorgen.

Der Einsatz eines wartungsfreien Feuerlöschers nimmt an dieser Stelle den Betreiber allein in die Verantwortung.

Innerhalb seiner Gefährdungsbeurteilung muss dieser erklären, wie er die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz gewährleisten möchte mit Sicherheitsgeräten, die lt. Vertreiber 10 Jahre lang nicht geöffnet werden dürfen. Der Betreiber ist in der Verantwortung sich dabei mit dem Kleingedruckten auseinanderzusetzen. Gibt es Einschränkungen oder Bedingungen, bei denen der Hersteller seine Garantie ausschließt? Gilt die Haltbarkeit der Geräte nur unter „normalen“ Bedingungen und wie sind diese definiert? Kann der Betreiber diese bewerten? Was ist mit Hitzeeinwirkung, Sonneneinstrahlung, Feuchtigkeit, Temperaturwechseln und Wärmeeinwirkung? Diese Bedingungen tragen jedem technischen Arbeitsmittel und damit der Funktionssicherheit zu. Kann der Betreiber mit seiner Sachkunde dieses Risiko richtig bewerten und einschätzen? Und ist überhaupt möglich, bei fehlenden Langzeiterfahrungen und Studien solcher Geräte, eine Lebensdauer von 10 Jahren ohne Wartung auszusprechen? Empfiehlt der Hersteller wartungsfreier Löschgeräte wirklich keine regelmäßige Überprüfung – auch wenn nur äußerlich – um technische Mängel aufzuzeigen?

Fakt ist, Betreiber müssen sich definitiv mit dem Kleingedruckten auseinandersetzen, denn im Schadensfall tragen sie die volle persönliche Verantwortung, wenn Sie vom aktuellen Stand der Technik abweichen. – Ein Haftungsrisiko, was bei derzeitiger Sachlage wohl kaum abzuschätzen sein dürfte. Übrigens § 4 Abs. 3 ArbStättV verlangt, dass der Arbeitgeber regelmäßige Instandhaltung zu betreiben hat.

Die Wartung eines Feuerlöschers dient dem Aufrechterhalten seiner Funktionssicherheit. Daher zeigen wir im Folgenden beispielhaft, warum die Überprüfung gewisser Bestandteile eines Feuerlöschers für die Sicherheit im Einsatzfall unumgänglich ist:

Armatur, Kanäle, Leitungen

Über die Armatur wird der Feuerlöscher ausgelöst. Äußere Umwelteinflüsse können dazu führen, dass das Löschmittel sich festsetzt und die Armatur daher in ihrer Funktion beeinträchtigt wird. Von Außen ist eine Überprüfung nicht möglich.

Löschmittel      

Die Löschmittel unterliegen selbst Alterungsprozessen. Aufgrund der Umwelteinflüsse (Hitze, Rüttelung) kann Pulver z.B. verklumpen und Flüssiglöschmittel können sich entmischen. Von außen kann nicht beurteilt werden, ob das Löschmittel im Brandfall überhaupt noch löschen kann.

Behälter

An Stahlbehältern wie sie bei gängigen Feuerlöschern eingesetzt werden, ist jederzeit von außen sichtbar, ob ein Mangel vorliegt, z.B. wenn dieser runtergefallen ist. Ein verformter Behälter muss aus Sicherheitsgründen (sie werden mit Druck belastet) ausgetauscht werden. Bei Behältern, die einen flexiblen Außenbehälter haben, sind solche Verformungen von außen nicht erahnen. Umso wichtiger wird hier eine regelmäßige Innenkontrolle.

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